Das Pfarramt unterstützt Sie bei der Organisation der Abdankungsfeier, der Bestattung und der kirchlichen Begleitung.
Bei einem Todesfall wenden Sie sich für das Endläuten, die Beerdigung oder die Begleitung an das Pfarramt.
Bei einem Todesfall zu Hause wenden Sie sich an Ihren Hausarzt.
Bei Abwesenheit hilft Ihnen der ärztliche Notfalldienst weiter.
Bei einem Todesfall im Spital oder im Altersheim werden die nötigen Schritte von der Spitalverwaltung oder der Heimleitung eingeleitet.
Nehmen Sie Kontakt mit der Einwohnergemeinde, einem Bestatter und dem Pfarramt auf.
Für Sternenkinder befindet sich das Grab für das Thierstein in Büsserach.
In Oberkirch ist die Aufbahrung in der Totenkapelle für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Nunningen und Zullwil kostenlos.
Wir begleiten Sie in der Zeit der Trauer und des Loslassens. Uns ist das persönliche Gespräch mit Ihnen wichtig. Soweit möglich, gehen wir auf die Wünsche der Angehörigen und der verstorbenen Person ein.
Beim Todesfall eines Pfarreiangehörigen nehmen Sie bitte so bald wie möglich mit dem Pfarreisekretariat Kontakt auf.
Wenn das Sekretariat nicht besetzt ist, erfahren Sie auf dem Telefon-Anrufbeantworter, wen Sie im Falle einer Beerdigung erreichen können.
Abdankungsfeiern können nach Absprache mit dem Pfarramt organisiert werden. Die Bestattung kann auf Wunsch im Zusammenhang mit der Abdankungsfeier oder unabhängig davon stattfinden.
Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an unser Pfarramt. Wir sind Ihnen gerne behilflich.
Etwa 30 Tage nach dem Tod kann in einem Wochenend-Gottesdienst an die verstorbene Person gedacht werden.
Dies gibt Bekannten und Freunden, die an der Abdankungsfeier nicht teilnehmen konnten, die Gelegenheit, später an einer Feier für die verstorbene Person teilzunehmen.
Der Dreissigste findet im Rahmen einer Eucharistiefeier statt und wird im Pfarrblatt publiziert.
Die Angehörigen einer verstorbenen Person haben die Möglichkeit, alljährlich eine Heilige Messe lesen zu lassen, indem sie eine Jahrzeit-Stiftung abschliessen.
Die Dauer der Stiftung kann von der Familie gewählt werden.
Mögliche Stiftungsdauer
Mögliche Stiftungsdauer
Mögliche Stiftungsdauer
Die folgenden Dokumente enthalten weitere Informationen für einen Todesfall sowie die Friedhofreglemente der beteiligten Gemeinden.
Für die ersten Schritte und die seelsorgerische Erreichbarkeit finden Sie weitere Informationen auf der Seite „Im Notfall".